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   BGH, 29.10.1974 - 1 StR 525/74   

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https://dejure.org/1974,678
BGH, 29.10.1974 - 1 StR 525/74 (https://dejure.org/1974,678)
BGH, Entscheidung vom 29.10.1974 - 1 StR 525/74 (https://dejure.org/1974,678)
BGH, Entscheidung vom 29. Oktober 1974 - 1 StR 525/74 (https://dejure.org/1974,678)
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Drohung mit Ohrfeige

§ 177 Abs. 1 Nr. 2 StGB (vgl. auch § 249 StGB), nicht jede Drohung mit einer einfachen Körperverletzung ist schon eine Drohung mit Gefahr für Leib oder Leben, zur Relevanz von "Ankündigung von Schlägen";

§ 227 StGB, Todesversuchung durch unbeabsichtigen Schuß nach Schlagen mit einer Pistole

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Waffe - Körperverletzung mit Todesfolge - Kausalität - Ursächlichkeit - Kausalzusammenhang - Gewalt - Drohung

Papierfundstellen

  • MDR 1975, 196
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 07.11.1957 - 4 StR 519/57
    Auszug aus BGH, 29.10.1974 - 1 StR 525/74
    Von einer Wahlfeststellung sieht der Tatrichter unter Berufung auf BGHSt 11, 100 ab, weil zwischen versuchter sexueller Nötigung und versuchter Vergewaltigung ein Stufenverhältnis bestehe.

    Es kann dahingestellt bleiben, ob die in BGHSt 11, 100 dargelegten Rechtsgrundsätze auch gelten, wenn - wie hier - zwei verschiedenartige, zeitlich klar voneinander abgegrenzte Verhaltensweisen und nicht nur - wie dort - eine Tathandlung zur Beurteilung stehen, denn die Voraussetzungen der §§ 178, 73 StGB sind nicht hinreichend festgestellt.

  • BGH, 28.08.1974 - 3 StR 196/74

    Drohung - Körperverletzung - Vergewaltigung - Sexuelle Nötigung - Gefahr für Leib

    Auszug aus BGH, 29.10.1974 - 1 StR 525/74
    Nicht jede Drohung mit einem Übel, das den Tatbestand der einfachen Körperverletzung erfüllt, ist schon eine Drohung mit Gefahr für Leib oder Leben im Sinne des § 178 StGB (BGH, Beschluß vom 28. August 1974 - 3 StR 196/74; Dreher, StGB 34. Aufl. § 52 Anm. 3 A b).
  • BGH, 30.08.1972 - 2 StR 328/72

    Zielgerichteter Körperkontakt als Überschreitung der Grenze zwischen Vorbereitung

    Auszug aus BGH, 29.10.1974 - 1 StR 525/74
    Die Verabreichung einer Ohrfeige kann Gewalt sein (BGH, Urteil vom 30. August 1972 - 2 StR 328/72), nicht aber ihre Androhung.
  • BGH, 02.02.1960 - 1 StR 14/60

    Pistolenschlag - § 227 StGB, zum Zurechnungszusammenhang, wenn sich beim

    Auszug aus BGH, 29.10.1974 - 1 StR 525/74
    Maßgebend ist, ob die von dem Willen, das Opfer zu verletzen, getragene und diese Verletzung auch bewirkende Handlung zugleich auch den Tod des Opfers herbeigeführt hat (BGHSt 14, 110 [112]).
  • BGH, 31.08.1993 - 1 StR 418/93

    Vergewaltigung - Gewaltandrohung - Schläge - Gefahr für Leib und Leben - Schwere

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs stellt nicht jede Drohung mit einer Körperverletzung eine Drohung mit einer Gefahr für Leib oder Leben i.S.d. §§ 177, 178 StGB dar (vgl. BGH bei Dallinger MDR 1975, 22; MDR 1975, 196; MDR 1975, 367; BGHR StGB § 178 Abs. 1 - Drohung 1 m.w.Nachw.).
  • BGH, 15.03.1984 - 1 StR 72/84

    Zeitlicher Zusammenhang zwischen körperlichen Misshandlungen und sexuellen

    Die Feststellungen des Landgerichts, das die Frage einer Drohung im Sinne des § 178 Abs. 1 StGB unerörtert läßt, ergeben jedoch nicht, daß der Angeklagte sich des Umstands bewußt war, er bedrohe das Opfer mit weiteren Mißhandlungen von einiger Erheblichkeit (vgl. BGH, Beschl. vom 28. August 1974 - 3 StR 196/74 - bei Dallinger MDR 1975, 22 sowieUrt. vom 29. Oktober 1974 - 1 StR 525/74 - bei Dallinger MDR 1975, 196), und daß er diese (latente) Drohung als Mittel zur Erzwingung sexueller Handlungen einsetzte (vgl. BGHSt 17, 1, 3 ff.) [BGH 07.11.1961 - 1 StR 407/61].
  • BGH, 20.12.1994 - 5 StR 583/94

    Mittäter - Täterschaft - Zurechnung - Zurechnungszusammenhang - Totschlag -

    Dies gilt nicht nur ohne weiteres für einen beim Schlagen mit einer Pistole gelösten Schuß (vgl. BGHSt 14, 110 [BGH 02.02.1960 - 1 StR 14/60]; BGH bei Dallinger MDR 1975, 196), sondern selbst für den Fall eines gezielten Schusses, sogar mit Tötungsvorsatz, durch den Angeklagten F noch im Zimmer oder durch den Angeklagten N auf der Treppe (vgl. BGH, Urteil vom 29. Oktober 1974 - 5 StR 470/74 - BGH bei Holtz MDR 1986, 795; vgl. auch BGHR StGB § 226 Kausalität 2).
  • BGH, 15.01.1986 - 2 StR 435/85

    Finale Verknüpfung von Gewalt und den nachfolgenden sexuellen Handlungen - Finale

    Überdies bleibt außer Betracht, daß der Angeklagte die Drohung als ein gegenüber der erfolglosen Gewaltanwendung gesteigertes Druckmittel einsetzte und das Tatopfer sie so verstand (vgl. BGH bei Dallinger MDR 1975, 22; 1975, 196; BGH, Beschluß vom 28. August 1974 - 3 StR 196/74).
  • BGH, 04.02.1975 - 1 StR 643/74

    Anforderungen an die Begründung der Ablehnung eines Beweisantrages -

    Die Tatbestandsmerkmale der "Drohung mit gegenwärtiger Gefahr von Leib und Leben" setzen eine gewisse Schwere des in Aussicht gestellten Angriffs auf die körperliche Unversehrtheit voraus (BGH, Urteil vom 29. Oktober 1974 - 1 StR 525/74).
  • BGH, 06.12.1984 - 1 StR 696/84

    Minder schwerer Fall des Totschlags - "Feststellbarkeit" einer Misshandlung oder

    Nach den bisherigen Feststellungen ist es nicht ausgeschlossen, daß der Angeklagte von dem später Getöteten sowohl mißhandelt als auch (schwer) beleidigt wurde; "feststellbar" im Sinne richterlicher Überzeugung müssen diese Möglichkeiten nicht sein (BGH, Beschluß vom 29. Oktober 1974 - 2 StR 473/74 - bei Dallinger MDR 1975, 196).
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